Kaufrecht / PKW-Kaufrecht

Sie haben eine Ware gekauft, die Mängel aufweist? Oder der Verkäufer liefert nicht oder zu spät? Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Unternehmer/Unternehmerin oder Verbraucher/Verbraucherin. Hierzu zählen die Geltendmachung von Ansprüchen auf Mängelbeseitigung, Neulieferung, Rücktritt und Schadensersatz. Zur Vermeidung von Konflikten helfe ich Ihnen bei der rechtssicheren Erstellung von Kaufverträgen.

Ich bin insbesondere spezialisiert auf den Bereich des Autokaufs, also zu allen Fragen des Erwerbs oder der Veräußerung von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen. Ich bearbeite Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet und kann Ihnen also auch dann helfen, wenn der Käufer oder Verkäufer nicht in Hamburg seinen Betrieb oder Wohnsitz hat.

  • Außergerichtliche Beratung
  • Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen (Mängelbeseitigung, Neulieferung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz)
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Widerrufsrecht
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Recht des Handelskaufs
  • Prüfung und Erstellung von Kaufverträgen
  • Bundesweite außergerichtliche und gerichtliche Vertretung